Beispielrechnung

Das Konzept mit dem Plus.

Im Jahr 2012 wurde das Firmenfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt, ab Januar 2020 wird die 0,25 %-Regelung auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes angewandt. Hierdurch können wir im Firmenfahrrad-Leasing Steuervorteile und evt. eine Lohnkostensenkung erzielen. Als Arbeitnehmer sparen Sie natürlich auch Steuern.
Die Barlohnumwandlung, auch als Gehaltsumwandlung bekannt, wird durch eine Lohnoptimierung ergänzt, dadurch erzielen wir unter anderem ein günstiges Jobbike.

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